|
ANGEBOTE / OFFERS |
|||
|
Wir
bieten nur sehr wenige, im Rahmen unserer Sammlung vermehrte Pflanzen
und Samen an. Nichts davon wurde der Natur entnommen. We offer only a few plants and seeds grown in our greenhouse. Nothing comes from nature. Please order by email / Bitte per Email bestellen |
|||
|
SAMEN /
SEEDS
Pro Portion € 5,- inklusive Porto innerhalb Deutschlands, € 7,- in die EU und Schweiz. Per seed portion € 5,- within Germany (EU and CH € 7,-) including postage. Drosophyllum lusitanicum (Ernte 2009, 1 Portion = mindestens 25 Korn), nur noch wenig auf Lager |
|||
|
PFLANZEN /
PLANTS
Nur kleine Mengen für Selbstabholer. Preis je nach Größe. / Only small amounts for pick up, price depends on size. Drosera adelae - Drosera binata - Drosera capensis - Drosera prolifera - Drosera schizandra - Drosera tokaiensis Nepenthes gracilis 'lowland' - Nepenthes mirabilis (Asien) Sarracenia flava 'green' (große alte Pflanzen / large old plants) - S. oreophila (mit CITES* Kopie der Mutterpflanze, nur innerhalb Deutschlands) *
Die geschützten Pflanzen unserer Sammlung wurden erstmals 1986 beim
Regierungspräsidium Freiburg registriert. Alle CITES Anhang I
Mutterpflanzen aus denen wir Ableger, Stecklinge oder Sämlinge
vermehrten, sind mit entsprechenden Papieren versehen. Nachweislich
innerhalb der EU künstlich vermehrte CITES Anhang I Pflanzen
werden innerhalb der EU wie Anhang II Pflanzen behandelt. Es
genügt also beim Verkauf eine Rechnung mit dem Hinweis
"Künstlich vermehrt, nicht der Natur entnommen". Allerdings muss
der Erzeuger und dessen Gewächshauskultur eindeutig
nachvollziehbar sein.
ACHTUNG: Die Schweiz erkennt diese EU-Regelung für den Handel mit geschützten und bedrohten Pflanzen nicht an. Die Einfuhr von CITES Pflanzen ohne entsprechende Papiere in die Schweiz ist daher strafbar, ein Phytosanitäres Zeugnis reicht nicht aus. Außerdem muss jede Einfuhr und der entsprechende Grenzübergang im Voraus bei der schweizerischen Zollbehörde angemeldet werden. Wir empfehlend dringend dies zu beachten, da Zuwiderhandlung mit hohen Strafen geahndet werden können. |
|||